Al­ter­na­ti­ve Streit­bei­le­gung ge­mäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Zur Teil­nah­me an ei­nem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor ei­ner Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le sind wir nicht ver­pflich­tet und nicht bereit.